Rechtsanwälte Heinrich Loriz & Achim Riesenberger in Paderborn

Achim Riesenberger

Fachanwalt für

Bau- und Architektenrecht

Miet- und Wohneigentumsrecht

Mehr über Achim Riesenberger
Zitate

Wer das Recht mit Füßen tritt, steht selten fest auf den Beinen.

Stanislaw Jerzy Lec

Zitate

Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht Paderborn

Rechtsanwalt Riesenberger ist schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht tätig.
Folgende Leistungen bietet Rechtsanwalt Riesenberger Bauherren als auch Baufirmen / Architekten an:

Vertragsgestaltung und Beratung

Vor Abschluss eines Bauvertrags oder Bauträgervertrags sind gewisse Risiken und Interessen abzusichern. Dies gilt insbesondere für private Bauherren, da man privat meist nur ein Mal im Leben baut und dafür oft noch bis zum Lebensabend die Baufinanzierung abtragen muss. Daher rate ich insbesondere den Bauherren zu einer sorgfältigen Überprüfung des Bauvertrags u.a. bzgl. folgender Punkte:

  • Verbindliche Regelung der Ausführungsfrist, ggfs. gegen Vertragsstrafe
  • Vereinbarung angemessener Abschlagszahlungen
  • Einbeziehung von Erfüllungs- oder Gewährleistungssicherheiten
  • vorkehrende Regelungen zum Insolvenzrisiko des Bauunternehmens


Die Prüfung beinhaltet auch das Kleingedruckte (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Diese Leistungen können in der Regel schon im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung erfolgen.
Begleitung bei der Abnahme


Die Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt einer jeden baurechtlichen Auseinandersetzung. Denn ist die Abnahme einmal erklärt, schuldet der Bauherr den gesamten Werklohn und trägt von dann an auch die Beweislast für Mängel. Daher ist es ratsam, sich bei der Abnahme nicht nur durch einen Baujuristen, sondern auch einen (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen begleiten zu lassen. Rechtsanwalt Riesenberger kann Ihnen kompetente Sachverständige vermitteln, deren Feststellungen in der Regel auch kritischer gerichtlicher Überprüfung standhalten.

Vermittlung von Schiedsgutachtern

In Baurechtsprozessen entscheidet oft das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten den Rechtsstreit. Daher kann es für den Bauherrn und auch die Baufirma gleichermaßen sinnvoll sein, sich außergerichtlich auf einen kompetenten Sachverständigen als Schiedsgutachter zu einigen. Dies spart Zeit, Geld und Nerven, die sonst in einen Bauprozess investiert werden müssten. Rechtsanwalt Riesenberger vermittelt den streitenden Parteien nach Erstellung und Abschluss einer Schiedsgutachtervereinbarung gern einen sachverständigen Schiedsgutachter

Selbständiges Beweisvefahren

Wenn zwischen Bauunternehmen und Bauherr kein Einvernehmen über ein Schiedsgutachten erzielt werden kann, kann jede Partei bei Gericht die Einholung eines verbindlichen Sachverständigengutachtens über das Bestehen oder auch Nichtbestehen von Baumängeln sowie etwaiger Mängelbeseitungskosten beantragen. Wir vertreten Sie bei Antragstellung und dem weiteren Verfahren.

Prozessführung

Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Riesenberger Ihre Interessen auch entschieden in einem Gerichtsverfahren, sollte eine vernünftige Lösung mit der Gegenseite nicht möglich sein.

Inkasso

Wir übernehmen das Inkasso für Firmen (z.B. Zahlungsanspruch auf Werklohn) wie auch Privatpersonen, hier auch insbesondere die Abwehr unberechtigter Zahlungsforderungen. Wussten Sie, dass letztlich die Beauftragung eines Anwalts schon mit dem außergerichtlichen Inkasso in der Regel von vornhein sinnvoller sein kann als die Beauftragung einer Inkassofirma? Denn grundsätzlich können Anwälte und Inkassofirmen sowohl für das außergerichtliche als auch gerichtliche Mahnverfahren die gleichen Gebühren verlangen. Wenn es allerdings zu einem streitigen Verfahren vor Gericht kommt, muss spätestens dann die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben werden, da Inkassounternehmen nicht zur Prozeßvertretung und Rechtsberatung berechtigt sind. Der schon außergerichtlich beauftragte Rechtsanwalt hat nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) einen Teil seiner außergerichtlichen Gebühren auf die gerichtlichen Gebühren anzurechnen, so dass dies dem wirtschaftlicheren Weg entspricht; außerdem sind Sie von vornherein schon außergerichtlich anwaltlich beraten.

Wir beraten Sie gern!


Für anwaltliche Tätgkeiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens wie Beratungsleistungen können Sie mit uns die Gebühren frei vereinbaren als Pauschale oder auch auf Stundenlohnbasis. Sprechen Sie uns darauf an.

Bedürftigen Menschen helfen wir gegen eine maximale Zuzahlung von 10 € auf Basis eines zuvor vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfescheins. Sollte nach Beratung eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, kann bei Gericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt werden.

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