Rechtsanwälte Heinrich Loriz & Achim Riesenberger in Paderborn

Achim Riesenberger

Fachanwalt für

Bau- und Architektenrecht

Miet- und Wohneigentumsrecht

Mehr über Achim Riesenberger
Zitate
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    Nichts ist geregelt, was nicht gerecht geregelt ist.

    Abraham Lincoln

    Abraham Lincoln
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    Gerechtigkeit: eine Ware, die der Staat dem Bürger in mehr oder minder verfälschtem Zustand als Belohnung für seine Treue, Steuern und Dienste verkauft.

    Ambrose Bierce

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    Nichts, dem Gerechtigkeit mangelt, kann moralisch richtig sein.

    Cicero

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Zitate
Achim Riesenberger

Fachanwalt Achim Riesenberger


Fachanwaltschaften

  • Bau- und Architektenrecht
    (erste Zulassung im Landgerichtsbezirk Paderborn)
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Agrarrecht

Interessenschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Erbrecht

Rechtsanwalt Achim Riesenberger ist in Paderborn geboren und hat dort das Abitur am altsprachlichen Gymnasium Theodorianum abgelegt.


Dem Jurastudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster mit Fachgebiet Arbeitsrecht folgten nach dem 1. Staatsexamen das Referendariat am Landgericht Detmold und diverse Auslandsaufenthalte in den USA, Washington D.C., u.a. in einer der größten law firms spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und den Schutz geistigen Eigentums (Patentrecht, Markenrecht und Gewerblicher Rechtschutz).


Seit dem 2. Staatsexamen 2001 ist Rechtsanwalt Riesenberger mit Rechtsanwalt Loriz tätig. Von Anbeginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Riesenberger auf das Immobilienrecht spezialisiert; er vertritt hierbei gleichermaßen Verbraucher (Bauherrn bzw. Mieter) als auch Firmen (Bauhandwerker, Bauunternehmen, Bauträger), Architekten sowie Vermieter als auch WEGs und ihre Verwalter.

 

Rechtsanwalt Riesenberger ist verheiratet und hat drei Kinder.

Wir beraten Sie gern!


Für anwaltliche Tätgkeiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens wie Beratungsleistungen können Sie mit uns die Gebühren frei vereinbaren als Pauschale oder auch auf Stundenlohnbasis. Sprechen Sie uns darauf an.

Bedürftigen Menschen helfen wir gegen eine maximale Zuzahlung von 15 € auf Basis eines zuvor vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfescheins. Sollte nach Beratung eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, kann bei Gericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt werden.

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